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Nachhaltige Kapitalanlage – Update zur EU Taxonomieverordnung

27.03.2020

Die Taxonomieverordnung legt neue Kriterien für die Definition von nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten fest. Sie ergänzt die Offenlegungsverordnung um eine Reihe von Anforderungen und technischen Regulierungsstandards. Die Taxonomieverordnung gilt, analog zur Offenlegungsverordnung, für alle Finanzmarktteilnehmer und damit auch für EbAV.  Erste Einschätzungen zum Kompromisstext finden sich in einem Leiter-bAV-Artikel, der einen Überblick über die drei Verordnungen gibt. 

Gesetzgebungsprozess der Verordnung: Der im Trilog erzielte Kompromiss zur Taxonomie-Verordnung wurde am 23. Januar 2020 von den federführenden EP-Ausschüssen bestätigt. In einer gemeinsamen Sitzung haben der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) und der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) wie erwartet den Text angenommen (85 Stimmen dafür, 16 dagegen und 5 Enthaltungen). Vor der Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Text noch durch die Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet. 

Technische Expertengruppe: Am 9. März 2020 hat die Technische Expertengruppe Nachhaltige Finanzierung, die seit Juli 2018 die Kommission u.a. bei technischen Fragen der Taxonomieverordnung unterstützt, ihren Abschlussbericht (Final Report of the Technical Expert Group on Sustainable Finance) veröffentlicht. Im Abschlussbericht erläutert die Expertengruppe die Taxonomieverordnung, stellt wichtige Änderungen gegenüber dem Entwurf der Kommission vom Mai 2018 dar und gibt Anleitungen und Praxisbeispiele, wie die Taxonomie angewendet werden kann. Der Bericht wird durch einen mit knapp 600 Seiten recht umfangreichen Anhang ergänzt, der die Methodologie und Schwellenwerte für wirtschaftliche Aktivitäten enthält. Die Expertengruppe hat zusammen mit diesen Dokumenten auch eine Excel-Datei mit Taxonomy Tools als Anwendungshilfe der Taxonomie sowie einen Usability Guide for the EU Green Bond Standard veröffentlicht. 

Vorab-Konsultation zum ersten delegierten Rechtsakt der Taxonomieverordnung: Am 23. März 2020 hat die Europäische Kommission ein Inception Impact Assessment, also eine Art Vorab-Konsultation, zur Arbeit am ersten delegierten Rechtsakt der Taxonomieverordnung veröffentlicht (Fokus auf wirtschaftliche Aktivitäten in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel). Die Kommission baut mit dieser Vorab-Konsultation auf den Empfehlungen der technischen Expertengruppe auf. Es kann bis zum 20. April 2020 zu dem von der Kommission dargestellten Problemverständnis sowie den erwarteten Auswirkungen der Initiative Stellung genommen werden.