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Rentenkommission legt Bericht vor

27.03.2020

Ziel der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“ war es, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament zu schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag. Der am 27. März 2020 vorgelegte Bericht (Kurzfassung, Band I - Empfehlungen, Band II - Materialien) spiegelt die heftigen, kontroversen Diskussionen innerhalb der Kommission wider. Mehrere Sondervoten zeigen, dass nicht in allen Punkten ein Konsens gefunden werden konnte. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt z.B. ein gesetzliches Rentenniveau, das zwischen 44 und 49 Prozent liegen soll, berechnet auf einer neuen Datengrundlage. Das Sicherungsniveau steigt so rein rechnerisch, die Rentenzahlungen aber nicht. Hiergegen richtet sich ein Sondervotum der Gewerkschaften. Auch in Sachen Regelaltersgrenze konnte man sich nicht einigen.

Neun Seiten widmen sich den „Empfehlungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge“. Auch hier sieht die Kommission Handlungsbedarf, der auf den bisherigen Strukturen aufsetzen soll. Die Vorschläge überraschen daher nicht: 

  • Geringverdiener sollen im Bereich der bAV besser gefördert werden, die Einkommensgrenze von 2.200 Euro im BRSG soll dynamisiert werden.
  • Riester-Produkten sollen modifizierte Garantien ermöglicht werden.
  • Bei der Riester- und Rürup-Förderung soll der steuerliche Förderrahmen konsistenter ausgestaltet werden.
  • Die Förderung der privaten Altersvorsorge soll vereinfacht werden, es wird sogar an eine Verschmelzung von Riester- und Rürup-Förderung gedacht.
  • Die Zulagenhöhe soll bei der Riester-Förderung angepasst werden und das Zulageverfahren soll erleichterte werden.
  • Die Kosten der Riester-Vorsorge sollen gesenkt werden, indem für vertriebskostenfreie Produkte eine digitale Plattform mit großer Produkttransparenz geschaffen wird. Darüber hinaus soll ein Standardvorsorgeprodukt geschaffen werden.
  • Sollte bis 2025 keine ausreichende Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge erreicht worden sein, so empfiehlt die Kommission, verpflichtende Lösungen mit der Möglichkeit der individuellen Befreiung bei Vorliegen einer gleichwertigen Vorsorge zu prüfen. Während die Mehrheit der Kommissionsmitglieder eine mindestens hälftige Arbeitgeberbeteiligung bei verpflichtenden Lösungen empfiehlt, spricht sich die Arbeitgeberseite in einem Minderheitsvotum dagegen aus.

Außerdem sollen Informations- und Beratungsangebote verbessert werden.