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Reaktionen auf Covid-19 – BaFin, PensionsEurope und aba

31.03.2020

Die BaFin hat eine neue Website mit Informationen zu aufsichtlichen und regulatorischen Maßnahmen als Reaktion auf Covid-19 eingerichtet. Dort finden sich inzwischen u.a. Antworten zu folgenden zwei Fragen: „Wie behandelt die BaFin eine temporäre Unterdeckung des Sicherungsvermögens bei Pensionsfonds?“ und „Wie sollten Unternehmen, die der Anlageverordnung (AnlV) unterliegen, mit einer passiven Überschreitung der Immobilienquote umgehen?“ 

Die aba wird sich beim Gesetzgeber dafür einsetzen, den drohenden Liquiditätsabfluss von Trägerunternehmen von Pensionskassen und Pensionsfonds, wo möglich, zu mildern oder zumindest aufzuschieben. Die aktuelle Krisensituation erfordert insbesondere eine mildere Anwendung der Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen und Pensionsfonds. Die aba arbeitet hierzu an Vorschlägen.

Der europäische Verband PensionsEurope ermöglicht seinen Mitgliedern den Austausch zur Situation der Altersversorgungseinrichtungen infolge der Corona-Krise und den erforderlichen Maßnahmen (PE-Website Crisis). Hierzu ist PensionsEurope, unterstützt von der aba, auch im Gespräch mit der EU-Kommission (DG FISMA) und EIOPA.