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EU erklärt: Occupational Pensions Stakeholder Group (OPSG)

28.06.2020

Die Occupational Pensions Stakeholder Group (OPSG, deutsche Bezeichnung: „Interessengruppe betriebliche Altersversorgung“) ist eine von zwei bei EIOPA (der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) eingerichteten Interessengruppen. Neben der „Interessengruppe betriebliche Altersversorgung“ besteht noch die „Interessengruppe Versicherung Rückversicherung“ (IRSG).

Gemäß Artikel 37 Abs. 1 der EIOPA-Verordnung 1094/2010, die zum 1. Januar 2020 durch die Reform der EU-Aufsichtsstruktur erhebliche Änderungen erfuhr, haben beide Gruppen die Funktion, „die Konsultation von Interessenvertretern in Bereichen, die für die Aufgaben der Behörde relevant sind, zu erleichtern“. Die OPSG wird insbesondere zu geplanten Leitlinien und Empfehlungen (Art. 16) sowie zu technischen Regulierungsstandards (Art. 10 ff.) und Durchführungsstandards (Art. 15 ff.) konsultiert, soweit letztere nicht einzelne Unternehmen betreffen. Ihr fachlicher Rat erstreckt sich u.a. auch auf sog. Peer reviews der nationalen Aufsichtsbehörden (Art. 30) und die Bewertung von Marktentwicklungen einschließlich Stresstests (Art. 32).

Die Gruppe tagt mindestens viermal im Jahr am Sitz der EIOPA in Frankfurt am Main und ein weiteres Mal gemeinsam mit dem Rat der Aufseher. Die Mitgliederliste, ausgewählte Sitzungsunterlagen sowie zahlreiche in den letzten Jahren abgegebene Stellungnahmen und weiteres Feedback sind auf einer eigens für die OPSG eingerichteten Unterseite der EIOPA-Homepage abrufbar.

Beide Interessengruppen haben 30 Mitglieder, die aus unterschiedlichen (Teil-) Gruppen stammen. Die OPSG soll eine angemessene geografische und geschlechterspezifische Verteilung aufweisen und sich zusammensetzen aus: EbAV-Vertretern, Beschäftigtenvertretern, Vertretern der Begünstigten, Vertretern von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vertretern einschlägiger Berufsverbände und renommierten unabhängigen Wissenschaftlern.

Durch die Reform der Europäischen Aufsichtsstrukturen (in Form der am 1.1.2020 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2019/1975) erhöht sich künftig das zahlenmäßige Gewicht der EbAV-Vertreter in Relation zu den anderen in der OPSG vertretenen Gruppen: Sie stellen künftig 13 statt wie bislang 10 Vertreter. Die Amtszeit der Interessengruppen wird sich von zweieinhalb auf vier Jahre verlängern. Die bisher praktizierte Ernennung „auf Vorschlag der jeweiligen Interessenvertreter vom Rat der Aufseher“ wurde gem. Art. 37 Abs. 4 durch ein „offenes und transparentes Auswahlverfahren“ ersetzt. Die inhaltlichen Beteiligungsrechte der Interessengruppen sind durch die Reform der Aufsichtsstruktur im Kern gleichgeblieben. Neu hinzugekommen sind folgende zwei Möglichkeiten bei der Abgabe von Ratschlägen: 1) Können sich die Mitglieder der Interessengruppe nicht einigen, kann ein Teil der Mitglieder der Interessengruppe unter bestimmten Bedingungen auch einen gesonderten Ratschlag geben. 2) Die Interessengruppen der EU-Aufsichtsbehörden – z.B. OPSG und IRSG – können auch gemeinsam Ratschläge geben.

 

Das Mandat der aktuellen OPSG, die am 4. September 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat, endet vorzeitig. Die Ausschreibung für die Neubesetzung wurde von EIOPA am 2. März 2020 veröffentlicht, Bewerbungsschluss war der 19. April 2020. Die Veröffentlichung der Mitglieder der neuen OPSG wird für Juli 2020 erwartet. Die erste Sitzung soll am 16. Juli 2020 stattfinden (EIOPA Timeline).