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COVID-19, BaFin und EbAV

30.06.2020

Die BaFin hat die FAQ im Bereich „Versicherungsaufsicht“, der für EbAV relevant ist, auf ihrer Internetseite „Covid-19-Lage: Neue Entwicklungen und wichtige Informationen der BaFin“ auch im zweiten Quartal 2020 mehrfach ergänzt.

Im BaFin-Bericht zur Pressekonferenz der BaFin am 12. Mai 2020 war im Hinblick auf Pensionskassen zu lesen:

„Auf die Lage der Pensionskassen angesprochen, sagte Grund, deren Lage sei bereits vor Corona nicht entspannt gewesen. „Es bleibt bei der Notwendigkeit, dass die Arbeitgeber und Trägerunternehmen die Pensionskassen unterstützen müssen.“ Die Wahrscheinlichkeit, dass in den nächsten Jahren Stützungsmaßnahmen abgerufen werden, sei durch Corona sicherlich gewachsen. Die BaFin steht daher in sehr intensivem Kontakt zu den Pensionskassen und hat rund 35 von ihnen unter intensivierter Aufsicht. Grund bezeichnete Rechnungszinsen von 0,9 Prozent in Angeboten als zu hoch und nicht nachhaltig (siehe BaFinJournal März 2020). „Dort, wo wir Tarife genehmigen – das ist bei regulierten Pensionskassen der Fall –, haben wir sehr deutlich gemacht, dass wir Rechnungszinsen oberhalb von 0,25 Prozent nicht unbefristet mehr genehmigen werden.““

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