normal keine LG

Konsultation der EU zu den technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung

01.07.2020

Die Konsultation der drei EU-Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA zu den „ESG disclosures - Draft regulatory technical standards with regard to the content, methodologies and presentation of disclosures pursuant to Article 2a, Article 4(6) and (7), Article 8(3), Article 9(5), Article 10(2) and Article 11(4) of Regulation (EU) 2019/2088“ läuft seit dem 23. April 2020. Sämtliche Unterlagen dazu, u.a. das 91-seitige Konsultationspapier, sind auf der ESMA-Website zu finden. Die Frist für Stellungnahmen ist der 1. September 2020.

Die EU-Aufsichtsbehörden führen am 2. Juli 2020 (10-16 Uhr) eine öffentliche (virtuelle) Anhörung zu den vorgeschlagenen Offenlegungsstandards durch. Ziel der öffentlichen Anhörung ist es, den Inhalt des am 23. April 2020 veröffentlichten Konsultationspapiers mit den RTS-Entwürfen zu erläutern und zu diskutieren.

Zum Zeitplan zur Umsetzung der neuen ESG-Offenlegungsanforderungen: Bereits im September 2019 hatte PensionsEurope – gemeinsam mit anderen EU-Verbänden – einen Brief an die EU-Kommission zu den in der Offenlegungs-VO gesetzten Fristen geschrieben. Aufgrund der sehr kurzen Zeitspanne zwischen Fertigstellung der RTS-Entwürfe durch die EU-Aufsichtsbörden und der geforderten Anwendung der Offenlegungs-Anforderungen (Art. 20 Abs. 2 Offenlegungs-VO: 10. März 2021), hatten sie um eine Verschiebung gebeten („at least one year after all the Level 2 texts are published in the Official Journal of the EU“), jedoch bislang ohne Erfolg.

Inzwischen hat der Vorsitzende des gemeinsamen Ausschusses der EU-Aufsichtsbehörden, Jose Manuel Campa, einen Brief an den Generaldirektor der DG-FISMA, John Berrigan, mit der Bitte geschrieben, eine Verschiebung der Anwendungsfrist der Offenlegungs-VO (10. März 2021) zu erwägen, um den Finanzmarktteilnehmern genügend Zeit zu geben, die Bestimmungen in den technischen Regulierungsstandards korrekt umzusetzen. Die EU-Aufsichtsbehörden werden die RTS-Entwürfe nicht innerhalb der ursprünglichen Frist (30. Dezember 2020) fertigstellen können. Das aktuelle Ziel der EU-Aufsichtsbehörden ist es, die RTS-Entwürfe bis Ende Januar 2021 an die EU-Kommission zu liefern.