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Digitale Rentenübersicht: Regierungsentwurf liegt vor, Stellungnahmen zum Referenten-Entwurf online

26.08.2020

Das Bundeskabinett hat am 26. August 2020 den auf die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht zielenden Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen) verabschiedet. Ein Abschluss der parlamentarischen Beratungen und ein Inkrafttreten noch vor Ende des Jahres werden angestrebt.

Der Regierungsentwurf ist auf der Internetseite des BMAS hier abrufbar. 

Auch die Stellungnahmen aller angehörten Verbände zum Referentenentwurf wurden mittlerweite auf der zu diesem Thema eingerichteten BMAS-Internetseite veröffentlicht

Im Vergleich zu dem Referenten-Entwurf wurden im Regierungsentwurf einige Änderungen vorgenommen. Die Struktur des Gesetzestextes wurde grundlegend überarbeitet. So gibt es nun 13 statt der früheren 11 Paragrafen. Inhalte wurden anders auf die Vorschriften verteilt, so dass der Gesetzestext besser lesbar und die Systematik der Digitalen Rentenübersicht besser nachvollzogen werden kann.

Neben einigen kleineren inhaltlichen Änderungen wurden auf Anregung der Verbände auch einige gewichtige inhaltliche Änderungen vorgenommen. So wurden die Mitwirkungsrechte des Steuerungsgremiums hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung, der Darstellung der Informationen im Portal und hinsichtlich der Weiterentwicklung der Rentenübersicht gestärkt. Entscheidungen in diesem Bereich kann die Zentrale Stelle nur im „Einvernehmen“ mit dem Steuerungsgremium fassen. Entscheidungen hinsichtlich der technischen Ausgestaltung der Datensätze und der Schnittstellen trifft die Zentrale Stelle hingegen nur „im Benehmen“ mit dem Steuerungsgremium.

Die Verbände hatten die sehr weitgehenden Verordnungsermächtigungen im Referentenentwurf kritisiert. Auch hier sieht der Regierungsentwurf anderes vor. Zentrale Verordnungen werden nun von der Bundesregierung und nicht mehr nur vom BMAS erlassen und unterliegen damit einer besseren politischen Kontrolle.

Weitere Informationen zum Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen an dieser Stelle in Kürze.

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