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PensionsEurope nimmt Stellung zur Konsultation zu den Technischen Regulierungsstandards der Offenlegungsverordnung

15.09.2020

Am 1. September 2020 endete die Konsultation drei EU-Aufsichtsbehörden EIOPA, ESMA und EBA zu den in der Offenlegungsverordnung angelegten technischen Regulierungsstandards (weitere Informationen). Die Hauptpunkte der Stellungnahme von PenisonsEurope, an der auch die aba mitgearbeitet hat, sind: 

  • Die Offenlegungsverordnung fasst eine Reihe sehr verschiedener Finanzmarktteilnehmer – u.a. EbAV, Versicherungsunternehmen, Verwalter alternativer Investmentfonds und Kreditinstitute, die Portfolioverwaltung erbringen – zusammen. Der Ansatz, für all diese Akteure die gleichen technischen Regulierungsstandards zu erlassen, entspricht weder den tatsächlichen Gegebenheiten am Finanzmarkt noch den Informationsbedürfnissen der Mitglieder und Begünstigten von Altersvorsorgeeinrichtungen.
  • Zu den zu berücksichtigenden Eigenschaften von EbAV zählt zum Beispiel, dass sie am Kapitalmarkt auf der Nachfrageseite stehen. Die offengelegten Informationen sollten einen Mehrwert für Mitglieder und Begünstigte haben. 
  • 34 "Principal Adverse Impact Indicators" sind zu viele - Finanzmarktteilnehmer sollten die für sie materiellen Daten offenlegen.
  • Die technischen Regulierungsstandards sollten anerkennen, dass aktuell viele Daten nicht verfügbar sind. Es ist realitätsfern, zu verlangen, dass EbAV alle Unternehmen in ihrem Portfolio kontaktieren und um die benötigten Daten bitten. 

PensionsEurope appelliert außerdem an die drei Aufsichtsbehörden, folgende Kritik und Fragen an die Kommission weiterzugeben: 

  • Der Anwendungsbereich von Art. 8 und 9 der Offenlegungsverordnung sollte klar abgegrenzt sein. 
  • Der geplante Zeitrahmen zur Anwendung ist extrem knapp - die Offenlegung der Principal Adverse Impact Indicators sollte daher im ersten Jahr auf freiwilliger Basis erfolgen. 

Die ESAs werden jetzt die Konsultationsantworten auswerten. Die überarbeiteten Entwürfe gehen dann als Abschlussbericht and die Kommission.