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Die Digitale Rentenübersicht nimmt an Fahrt auf!

25.09.2020

Im Sommer hat das Regierungsprojekt „Säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“ deutlich Fahrt aufgenommen.

Am 29. Juli 2020 wurde der Referentenentwurf für das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ vorgelegt. Er war Bestandteil eines Gesetzespakets mit Entwürfen für Änderungen bei den Sozialwahlen und im Reha-Bereich. In Windeseile mussten die Verbände Stellung nehmen, was in den abgegebenen Stellungnahmen (veröffentlicht auf der Internetseite des BMAS) heftig kritisiert wurde

Viele der vorgetragenen und in einer virtuellen Anhörung am 12. August 2020 nochmals betonten Änderungsvorschläge wurden von den Ministerien berücksichtigt und bei der Formulierung des Regierungsentwurfs eingebaut.

So wurde z.B. das zu schaffende sog. „Steuerungsgremium“ aufgewertet. Viele zentrale Fragen jenseits der technischen Infrastruktur sollen nur im „Einvernehmen“ mit diesem Gremium zu entscheiden sein.

Derzeit liegt der Regierungsentwurf beim Bundesrat. Dessen Stellungnahme wird bis 9. Oktober 2020 erwartet. Nach Einlassungen der Bundesregierung geht es dann in der 44. Kalenderwoche in den Bundestag für die 1. Lesung. Die Zuleitung an die Ausschüsse erfolgt danach und es ist geplant, dass dort am 4. November eine erste Behandlung mit dem Entwurf erfolgt, um die Anhörung vorzubereiten. Diese könnte am 16. November. stattfinden. Am 20. November 2020 würden nach diesem Zeitplan die 2. und 3. Lesung stattfinden.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes bleiben der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu gründenden „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) und dem noch zu konstituierenden Steuerungsgremium 21 Monate, um die ersten wesentlichen inhaltlichen Entscheidungen über die detaillierte Ausgestaltung der Digitalen Rentenübersicht zu treffen. Auch die nötige technische Infrastruktur gilt es auf die Beine zu stellen. Im Herbst 2022 wird der erste Startschuss für eine 12-monatige erste Betriebsphase, eine Art Pilotphase, auf rein freiwilliger Basis fallen.

Nach einer Evaluierung soll dann im Herbst 2023 der Regelbetrieb starten. Genaueres wird eine Rechtsverordnung final regeln.

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