normal keine LG

EU erklärt: Kapitalmarktunion

26.09.2020

Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sind die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union und bilden das Herzstück des mit dem Vertrag von Maastricht zum 1.1.1993 offiziell geschaffenen Binnenmarkts.

Die Überwindung verbleibender Fragmentierungen und Hemmnisse für einen freien Kapitalfluss war seither Gegenstand von politischen Initiativen, wie etwa des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen aus dem Jahr 1999.  Das politische Ziel eines „echten Binnenmarkts für Kapital – einer Kapitalmarktunion“ wurde erstmals im Jahr 2015 in einem Aktionsplan der Juncker-Kommission ausformuliert. Ende September 2020 wurde ein zweiter Aktionsplan vorgelegt.

Die Kapitalmarktunion soll (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen) einen verbesserten Zugang zu Kapital und Anlegern neue Investitionsmöglichkeiten verschaffen. Zu den übergeordneten Zielen wie der Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit oder der Schaffung von Beschäftigung traten in letzter Zeit an Erwartungen hinzu: ein erhoffter Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder zur Erreichung von Zielen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung (New Green Deal; Digital Agenda).

Mehrere der in jüngster Zeit erstellten Berichte und Konsultationsdokumente, auf der aba-Homepage mittlerweile mit einer eigenen Rubrik bedacht, regen in Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion auch eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge (also der zweiten und dritten Säule) an. Eine Argumentationslinie: Damit würde einerseits das zur Verfügung stehende Kapital erhöht, andererseits kann so verdeutlicht werden, was die Kapitalmarktunion für die Bürger leisten kann. Die aba sieht diese Forderungen teilweise kritisch, da die Altersvorsorge aus einer soziapolitischen Perspektive betrachtet werden sollte und die Architektur der nationalen Altersversorgungssysteme eine Kompetenz der Mitgliedstaaten ist.