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Alterssicherungsbericht 2020

27.11.2020

Alle vier Jahre wird im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung über die verschiedenen Alterssicherungssysteme, die Einkommenssituation der heutigen Seniorinnen und Senioren, die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge und das künftige Versorgungsniveau berichtet. Mit einer Vielzahl differenzierter Daten liefert er umfassende Informationen und leistet einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte über die Alterssicherung und die Einkommenssituation der Älteren. Der Alterssicherungsbericht 2020 ist der siebte seit 1997; im Fokus steht das Jahr 2019, für das die benötigten Daten weitgehend vollständig vorliegen.

Wenn man die Entwicklungen in der bAV kurz zusammenfassen will, dann kann man sagen: In absoluten Zahlen hat die Verbreitung der bAV weiterhin zugelegt, angesichts des gleichzeitigen Beschäftigungsaufwuchses hat sie jedoch relativ (zur Zahl der Beschäftigten) geringfügig abgenommen.

Hier ein Auszug aus der Zusammenfassung (S. 9 und 10 des Alterssicherungsberichts; die relevanten Tabellen finden sich im Hauptteil des Alterssicherungsbericht auf den Seiten 139 ff.):

"Etwa gut die Hälfte der heutigen Seniorinnen und Senioren haben Einkommen aus der betrieblichen oder privaten Vorsorge, zum Beispiel in Form einer Lebensversicherung. Diese Einkommen machen mit 8 Prozent bzw. 7 Prozent einen eher kleinen Teil ihres Bruttoeinkommensvolumens aus. Dieser Anteil wird aber aufgrund der höheren Verbreitung der zusätzlichen Vorsorge bei den heute Beschäftigten in der Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Mittlerweile gibt es 21 Mio. aktive Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung (BAV) und rd. 16,4 Mio. Riester-Verträge. Bezogen auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren haben rd. 66 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente.

Der Aufwuchs der Anwartschaftszahlen in der betrieblichen Altersversorgung, der in den Jahren 2001 bis 2005 sehr dynamisch war, hat in den letzten Jahren deutlich an Schwung verloren. Die Zahl der aktiven Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAV) ist seit Ende 2017 bis Ende 2019 nur noch um rund eine halbe Mio. auf 21 Mio. gestiegen. Da Personen mehrere BAV-Anwartschaften haben können, entspricht dies ca. 18,2 Mio. Beschäftigten mit aktiven Anwartschaften. Allerdings konnte dieser Aufwuchs nicht mit der guten Beschäftigungsentwicklung Schritt halten. Im gleichen Zeitraum hat sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von 32,6 Mio. auf 33,8 Mio. wesentlich dynamischer entwickelt. Darum ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer BAV an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von rd. 54,6 Prozent im Jahr 2017 auf rd. 53,9 Prozent im Jahr 2019 zurückgegangen.

Die Instrumente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das seit 2018 in Kraft ist, haben noch keine positive Dynamik entfalten können. Nachdem der jährliche Zuwachs der Riester-Verträge bis zum Jahr 2011 überwiegend bei einer Mio. und mehr lag, ist für die Folgejahre eine deutlich geringere Dynamik festzustellen. Im Jahr 2019 ist die Zahl der Verträge im Vergleich zum Jahr 2018 sogar geringfügig um ca. 70 Tsd. gesunken. Ursachen hierfür dürften unter anderem die durch die Finanzmarktkrise verursachte Unsicherheit, die anhaltende Niedrigzinsphase sowie die oft sehr einseitige negative Berichterstattung über die Riester-Rente sein.

Insbesondere Bezieherinnen und Bezieher geringer Einkommen sorgen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vor. Während über alle Einkommensklassen hinweg rd. 35 Prozent der Befragten angaben, über keine zusätzliche Altersvorsorge zu verfügen, sind es bei den Geringverdienern mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat knapp 54 Prozent, bzw. etwa 2,2 Mio. der knapp 4,2 Mio. erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Gruppe. Rd. 71 Prozent davon sind Frauen (ca. 1,6 Mio.). Insgesamt steigt die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge mit dem Einkommen an. Dies ist auf die betriebliche Altersversorgung zurückzuführen. Wird nur die private staatlich geförderte Altersvorsorge betrachtet, zeigt sich, dass sich der Anteil der Beschäftigten mit einem Riester-Vertrag über die Einkommensgruppen hinweg kaum verändert.“