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EU-Konsultation zur nachhaltigen Unternehmensführung

11.12.2020

Die Konsultation der EU-Kommission “on sustainable corporate governance” startete am 26. Oktober 2020 und läuftbis zum 8. Februar 2021. Der Konsultation ging die Veröffentlichung einer 6-seitigen Anfangsfolgenabschätzung im Sommer 2020 voraus, zu dem die EU-Kommission zahlreiche Rückmeldungen bekommen hat.

Die Kommission prüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeit noch stärker in den Governance-Rahmen der Unternehmen eingebettet wird, um die langfristigen Interessen von Management, Aktionären, Stakeholdern und der Gesellschaft besser in Einklang zu bringen. Die 26 Fragen, die in der Konsultation gestellt werden, haben folgende Schwerpunkte:

1)         Notwendigkeit und Ziele einer EU-Intervention zur nachhaltigen Unternehmensführung;

2)         Sorgfaltspflicht der Unternehmensvorstände - Interessen der Stakeholder;

3)         Sorgfaltspflicht;

4)         weitere Elemente einer nachhaltigen Unternehmensführung und

5)         Auswirkungen möglicher Maßnahmen.

Die aba wird die Erarbeitung der Stellungnahme von PensionsEurope unterstützen.

Als Ergebnis des Konsultationsprozesses könnte die EU-Kommission eine Änderung der kodifizierten Gesellschaftsrechtsrichtlinie (RL 2017/1132) und/oder der konsolidierten Aktionärsrechte-Richtlinie (RL 2007/36) vorschlagen. Ob EbAV als Anleger oder auch als Unternehmen von diesen Änderungen betroffen sein werden, ist noch offen.