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Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte Anfang 2021

14.12.2020

Mit der Vorstellung eines „Aktionsplans“ will die EU-Kommission Anfang 2021 ihre Pläne zur Verwirklichung der Ende 2017 verkündeten Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) vorlegen.

Die ESSR ist kein Gesetzgebungsakt, sondern eine politische Erklärung mit 20 Grundsätzen zu den drei Themenkomplexen „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“, „Faire Arbeitsbedingungen“ und „Sozialschutz und Integration“. Grundsatz 15 postuliert, ohne explizite Erwähnung der betrieblichen Altersversorgung oder anderer Säulen der Alterssicherung, das Recht von Arbeitnehmern und Selbstständigen „auf ein Ruhegehalt, das ihren Beiträgen entspricht und ein angemessenes Einkommen sicherstellt“ sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Erwerb von Rentenansprüchen.

Die ESSR diente seit ihrer Verkündung wiederholt als Begründung für politische Handlungsempfehlungen wie etwa im Februar 2020 in der Einleitung des Berichts der High Level Expert Group on Pensions (HLEG), zu dem die aba im August 2020 mit einem Positionspapier ausführlich Stellung genommen hat. Ein weiterer wichtiger Schritt der Umsetzung war die Mitteilung der Kommission „für einen gerechten Übergang“ vom 14. Januar 2020, die eine Reihe konkreter sozialpolitischer Vorhaben ankündigte, darunter das Grünbuch über das Altern.

Anfang 2021 werden aba und PensionsEurope den veröffentlichten Aktionsplan auswerten und insbesondere Vorschläge zu Grundsatz 15 auf mögliche Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung hin untersuchen.