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Rentenpolitisches Papier des CDU-Bundesfachausschusses „Soziale Sicherheit und Arbeitswelt“

14.12.2020

Am 30. November 2020 hat der Bundesfachausschuss „Soziale Sicherheit und Arbeitswelt“ der CDU ein Papier mit rentenpolitischen Reformvorschlägen vorgelegt. Darin wird die Bundesregierung beauftragt, einen „Vorschlag in Anlehnung an die Idee der Doppelrente auszuarbeiten“. Es soll „eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund (…) eingerichtet werden, die einen Rentenfonds für die Kapitalanlage aufbaut und betreut“ (vgl. dazu eine aba-Meldung vom 30.07.2020).

Ferner wird festgestellt, dass „zu viele Menschen keine oder keine ausreichende betriebliche bzw. private Altersvorsorge“ haben. Für Geringverdiener soll ab der nächsten Legislaturperiode „eine betriebliche bzw. private Altersvorsorge“ verpflichtend werden, zu der Arbeitgeber „einen substanziellen Beitrag“ leisten müssen, bei gleichzeitiger Erhöhung der steuerlichen Refinanzierung für die reine arbeitgeberfinanzierte Leistung.

Bei der Riester-Rente sieht eine erste Reformstufe Vereinfachungen und höhere Zulagen vor. In einem zweiten Schritt soll der Staat Kriterien für ein Standardprodukt „ohne Abschlusskosten“, „mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten“ und einem „Anlageschwerpunkt auf aktienbasierten Produkten“ definieren.

Einige Ideen aus internen Entwürfen, die vorzeitig veröffentlicht wurden, fanden offenbar keine Mehrheit im Bundesfachausschuss wie etwa die „Regelversicherungszeit von 45 Jahren“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im veröffentlichen Papier ist nunmehr davon die Rede, „anstatt eines fixen gesetzlichen Renteneintrittsalters für alle in Zukunft eine Regelung für einen individuellen Übergang in die Rente“ zu ermöglichen.