normal keine LG

Rundschreiben „MaGo für EbAV" und ERB: Stellungnahmen zu den Entwürfen

14.12.2020

Die BaFin hatte die beiden Rundschreibenentwürfe „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV)“ und „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ERB)“ am 11. August 2020 zur Konsultation gestellt, und zwar bis zum 27. September 2020. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen von aba, DAV und GDV sind inzwischen auf den jeweiligen BaFin-Konsultationswebsites eingestellt. Entgegen unserer Erwartung steht die Veröffentlichung der finalen Rundschreiben bei Redaktionsschluss noch aus.

Die MaGo für EbAV war einer der Schwerpunkte der digitalen EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 30. September 2020 (Artikel von Frau Menne und Frau Schmid in LEITERbAV).