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Gesetz für die Digitale Rentenübersicht hat die nächste Hürde genommen

21.12.2020

Das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ hat weitere wichtige Hürden genommen.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht die Bündelung der Rentenvorsorgeinformationen verschiedener Träger vor, jedoch zunächst vorwiegend auf freiwilliger Basis. Die Digitale Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, dass sich die Bürger intensiver mit der eigenen Altersvorsorge auseinandersetzen. Bisher seien die Informationen darüber zu unübersichtlich, heißt es dazu im Entwurf. Die aba unterstützt den ambitionierten Plan der Bundesregierung zur Einführung einer Digitalen Rentenübersicht.

Am 18. November 2020 hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales nach der Expertenanhörung vom 16. November 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Digitale Rentenübersicht mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Grünen-Fraktion in geänderter Fassung beschlossen. Die Fraktionen von AfD, FDP und der Linken enthielten sich.

Einen Tag später, am 19. November 2020, hat der Bundestag das Gesetz mit den im Ausschuss beschlossenen Änderungen – ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und

Am 18. Dezember 2020 stand das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ als TOP 2 auf der Agenda der 998. Sitzung des Bundesrates. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die letzten Hürden vor Inkrafttreten sind die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes bleiben der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu gründenden „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) und dem noch zu konstituierenden Steuerungsgremium 21 Monate, um die ersten wesentlichen inhaltlichen Entscheidungen über die detaillierte Ausgestaltung der Digitalen Rentenübersicht zu treffen. Auch die nötige technische Infrastruktur gilt es, auf die Beine zu stellen. Im Herbst 2022 wird der erste Startschuss für eine 12-monatige erste Betriebsphase, eine Art Pilotphase, auf rein freiwilliger Basis fallen. Nach einer Evaluierung soll dann im Herbst 2023 der Regelbetrieb starten. Genaueres wird eine Rechtsverordnung final regeln.

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