normal keine LG

BMF-Referentenentwurf Fondsstandortgesetz

22.12.2020

Zum 120-seitigen BMF-Referentenentwurf  eines „Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz)“, den das BMF am 3. Dezember 2020 bis zum 16. Dezember 2020 zur Konsultation gestellt hatte, wurden zahlreiche Stellungnahmen abgegeben (eingestellt auf der BMF-Konsultationswebsite). Mit dem Fondsstandortgesetz sollen aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands gebündelt werden. Artikel 6 sieht auch Änderungen des VAG vor, und zwar in den §§ 35, 295 und 332 VAG zur Einbettung der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 und insbesondere der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088.

Die VAG-Stellungnahme von aba und AKA fordert u.a., mit Blick auf die Offenlegungsverordnung, durch angemessene Formulierungen der Gesetzesbegründung zu den Ordnungswidrigkeiten und dem Prüfungsmaßstab für den Wirtschaftsprüfer im VAG der aktuellen „Regulierungs-Situation“ Rechnung zu tragen. Ferner hat die aba eine gemeinsame Stellungnahme mit ABV und AKA zu Änderungen im KAGB, USt und GewSt abgegeben.

Artikel 3 sieht die Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro p.a. (§ 3 Nr. 39 EStG) zum 1. Juli 2021 vor, um die Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu stärken.