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Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz: Aktueller Stand

22.12.2020

Am 16. Dezember 2020 wurde der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) veröffentlicht. Hintergrund ist insbesondere der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte. Verbesserungsbedarf wird u.a. bei den Befugnissen der BaFin bei der Prüfung von Auslagerungen durch Finanzdienstleistungsunternehmen gesehen.

Im Vorfeld fand eine Konsultation des 123-seitigen BMF-BMJV-Referentenentwurfs des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) statt, der in Artikel 7 auch einige Änderungen im VAG vorsieht (siehe S. 19 und zur Begründung S. 91 ff.). Dabei geht es u.a. um Änderungen in § 32 VAG und § 47 VAG sowie in § 34 VAG. Die aba hat in ihrer Stellungnahme vom 9. November 2020 auf das erwartete BaFin-Rundschreiben MaGo für EbAV hingewiesen, das in Kapitel 12 umfangreiche Anforderungen für Ausgliederungen enthalten wird. Ferner wurde im Hinblick auf die vorgesehene Verordnungsermächtigung bzgl. Anzeigen bei Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten betont, dass es hier nur um Einreichungsmodalitäten gehen darf und weitere inhaltliche Vorgaben für EbAV zu Ausgliederungen durch eine Verordnung abgelehnt werden.