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Kapitalmarktunion: Arbeit rund um die Rentenmaßnahme beginnt

20.01.2021

Der Aktionsplan Kapitalmarktunion vom September 2020 sieht in Maßnahme 9 Initiativen zu Pension Dashboards, Pension Tracking und Automatischer Einbeziehung vor (siehe Artikel zum Aktionsplan). Die Studie zur automatischen Einbeziehung, die die EU-Kommission bereits im September 2020 ausgeschrieben hatte, wurde Mitte Dezember 2020 an LE Europe (Tochter von London Economics) vergeben. Ende letzten Jahres wurde auch die Arbeit an den anderen zwei Initiativen begonnen: Kurz vor Weihnachten ging der „Request to EIOPA for Technical Advice on the development of best practices for National Pension Tracking Systems and Pension Dashboard“ der EU-Kommission an EIOPA, die ihn am 14. Januar 2021 auf ihrer Website veröffentlicht hat. EIOPA wird darin um Beratung zu zwei Instrumenten gebeten, die Aufschluss über mögliche Rentenlücken geben sollen: einmal auf individueller Ebene (Stichworte Pension Tracking, säulenübergreifende Rentenübersicht) und einmal auf Ebene der Mitgliedstaaten (Pension Dashboard, Angemessenheit und finanzielle Nachhaltigkeit der Rentensysteme).

Beim Thema Rentenübersicht geht es sowohl um „front end“- (u.a. welche Informationen? Format der Komponenten und Struktur) als auch um „back end“-Fragen (u.a. Identifikation der relevanten Daten, Zugang und Weitergabe von Daten, technische Spezifikationen) des Pension Tracking Systems. Rechtliche Aspekte sollen ebenso behandelt werden wie die Frage, ob und wie Informationen zu ESG-Aspekten dargestellt werden könnten.

Für das Pension Dashboard, das eine säulenübergreifende Übersicht über die Situation auf Mitgliedstaatenebene geben soll, soll EIOPA zunächst eine Bestandsaufnahme der vorliegenden Daten zu zweiter und dritter Säule vornehmen und prüfen, ob diese für längere Projektionen (50 Jahre) geeignet sind. Bei möglicherweise fehlenden Daten soll EIOPA Vorschläge vorlegen, wie diese erhoben oder geschätzt werden könnten. EIOPA soll darüber hinaus länderspezifische Besonderheiten aufzeigen, die bei diesen Projektionen zu berücksichtigen sind. Als Beispiele genannt werden Einmalzahlungen zu Rentenbeginn und „employees’ pension entitlements backed up by own resources of the company that employs them“. Last but not least soll EIOPA Indikatoren entwickeln, anhand derer der Fortschritt der Mitgliedstaaten in Sachen Angemessenheit und finanzieller Nachhaltigkeit der Rentensysteme gemessen werden kann.

EIOPA hat bis zum 1. Dezember 2021 Zeit, das Beratungsersuchen zu erfüllen. Die Kommission wird dann entscheiden, wie sie mit den Analysen und Vorschlägen von EIOPA umgeht.

Ausschreibung für Experten über Rentenübersichten

Im Januar 2021 hatte EIOPA mit einer Ausschreibung Experten für Rentenübersichten gesucht (Bewerbungsfrist: 31. Januar 2021). Diese sollen EIOPA bei der Beantwortung des Beratungsgesuches unterstützen. Das Mandat ist zunächst auf ein Jahr beschränkt, könnte aber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Bekanntgabe der Mitglieder der Expertengruppe wird in Kürze erwartet.