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Offenlegungsverordnung: Fragen der EU-Aufsichtsbehörden an die EU-Kommission

21.01.2021

Die EU-Aufsichtsbehörden, die aktuell die Entwürfe technischer Regulierungsstandards für die Offenlegungsverordnung finalisieren, haben sich am 7. Januar 2021 mit einem Brief zur Umsetzung der Verordnung an die EU-Kommission gewandt. In dem Brief werden Fragen zur Interpretation in fünf Bereichen aufgeworfen.

Aus aba-Sicht besonders relevant sind die Fragen rund um Art. 8 der Verordnung. Die aba hatte in einem gemeinsam mit der AKA verfassten Positionspapier ähnliche Fragen aufgeworfen (Stichwort „promotion“).

Es wird weiterhin erwartet, dass die EU-Aufsichtsbehörden der EU-Kommission die Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis Ende Januar 2021 übermitteln. Ihre verpflichtende Anwendung durch die Finanzmarktteilnehmer wird allerdings verschoben: Die Verordnung hatte ihre Anwendung ab dem 10. März 2021 grundsätzlich vorgesehen. Nach aktuellem Stand müssen die Finanzmarktteilnehmer ab dem 10. März 2021 die Offenlegungsverordnung prinzipienbasiert umsetzen, die Anwendung der technischen Regulierungsstandards wird ab Januar 2022 erwartet.

Die aba führt am 23. Februar 2021 eine kurze Online-Veranstaltung für EbAV zur Umsetzung der Offenlegungsverordnung durch (weitere Informationen).