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Offenlegungsverordnung: EU-Aufsichtsbehörden veröffentlichen Entwürfe technischer Regulierungsstandards

09.02.2021

Die drei EU-Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA haben am 2. Februar 2021 die Entwürfe für die in der Offenlegungsverordnung angelegten technischen Regulierungsstandards (auf Englisch „Regulatory Technical Standards“, daher RTS abgekürzt) der EU-Kommission übermittelt. Der nächste Schritt ist jetzt die Annahme der Kommission, mit dem die RTS Gültigkeit erlangen. Es werden keine inhaltlichen Änderungen durch die Kommission erwartet. Die RTS sind voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden (mehr zum Zeitplan der Umsetzung).

Die aba analysiert aktuell die 74 Artikel der RTS-Entwürfe sowie die Erwägungsgründe und Anhänge für die deutsche bAV. Die Entwürfe enthalten auch eine Zusammenfassung der Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation bis September 2020 eingereicht wurden. Die aba hatte sich über PensionsEurope an der Konsultation beteiligt. Zeitgleich veröffentlicht wurden ebenfalls zwei Studien, die mit Verbrauchern in Polen und den Niederlanden zu den Formatvorlagen durchgeführt wurden.