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Mögliche EU-Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung: EFRAG-Berichte veröffentlicht

30.03.2021

EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat am 8. März 2021 zwei Berichte veröffentlicht, die der Europäischen Kommission vorgelegt wurden und Empfehlungen für die Entwicklung von EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards enthalten.

Der Bericht der Task Force, die für die vorbereitenden Arbeiten zur Ausarbeitung möglicher EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung eingerichtet wurde, umfasst den 228-seitigen Hauptbericht und sechs Anhänge (mit folgenden Themen: EU non-financial information requirements momentum and coherence; Possible input from existing initiatives; Conceptual framework for non-financial information standard setting; Interconnection between financial and non-financial information; Focus on financial institutions; Current non-financial reporting formats and practices.

Hintergrund war die Bitte der EU-Kommission am 25. Juni 2020 um technische Unterstützung bei der Arbeit an möglichen nicht finanziellen Berichtsstandards (Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU). Die EU-Kommission hatte vom 20. Februar bis 11. Juni 2020 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie mit zahlreichen Teilnehmern durchgeführt. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission wird mit Spannung erwartet.

Ferner wurde noch der Bericht des EFRAG-Vorsitzenden Jean-Paul Gauzès, beim dem es um EFRAG selbst geht, veröffentlicht. Vorgeschlagen werden Reformen der EFRAG-Führungsstruktur und der Finanzierung. Diesem Bericht ging ein Brief der EU-Kommission vom Juni 2020 voraus, in dem um Empfehlungen für erforderliche Änderungen der Governance und der Finanzierung der EFRAG gebeten wurde, falls diese zum EU-Standardsetzer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden sollte.