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Mehrwertsteuervorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: PE-Stellungnahme

24.05.2021

In der am 3. Mai 2021 abgegebenen Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zur geplanten Reform der Mehrwertsteuervorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen betont PensionsEurope, dass Begünstigte von unnötigen Mehrwertsteuerzahlungen verschont werden sollten. Die aktuell gültige Ausnahme für bestimmte Vehikel sollte daher auf alle Rentenpläne ausgeweitet werden. Die EU-Kommission sollte darüber hinaus empfehlen, dass auf nationaler Ebene die Altersversorgung von möglicherweise existierender Besteuerung ausgenommen wird.

In der Konsultation stellte die EU-Kommission Fragen zu den derzeitigen MwSt-Vorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und deren Funktionsweise. Darüber hinaus wurden Meinungen zu möglichen Änderungen dieser Vorschriften eingeholt. Die Antworten werden in die Überprüfung der einschlägigen Regelungen der Mehrwertsteuerrichtlinie (vor allem Art. 135 Richtlinie 2006/112/EG) einfließen bzw. zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag führen. Dieser wird für das 4. Quartal 2021 erwartet.

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