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Gesetz für faire Verbraucherverträge im Bundestag verabschiedet

24.06.2021

Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Die nachdrücklichen Forderungen der aba im Hinblick auf das im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Abtretungsverbot im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (s. bAV-Update 1/2021 S. 3 f.) haben erfreulicherweise Gehör gefunden: Das nunmehr verabschiedete Gesetz sieht eine Bereichsausnahme für die betriebliche Altersversorgung vor, und zwar mit der Formulierung, dass das Abtretungsverbot „nicht für Ansprüche auf Versorgungsleistungen im Sinne des Betriebsrentengesetzes gilt“. Am 25. Juni 2021 billigte auch der Bundesrat das Gesetz.

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