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Digitale Rentenübersicht: Verordnung über das Steuerungsgremium in Kraft

25.07.2021

Die Digitale Rentenübersicht, deren gesetzliche Grundlage am 17. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, beginnt Konturen anzunehmen.

Am 22. Juni 2021 wurde die „Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) im Bundesgesetzblatt verkündet.

Ihm gehören sechs ehrenamtlich tätige Mitglieder an. Die drei Säulen werden durch je einen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund, der aba und des GDV repräsentiert. Die Stiftung Warentest vertritt die Verbraucherinteressen – an Stelle des noch im Referentenentwurf vorgesehenen Verbraucherzentrale Bundesverbands. Ferner gehören dem Gremium je ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Letzterer hat den Vorsitz inne und im Falle der Stimmengleichheit das doppelte Stimmrecht.

Die formellen Berufungen der Mitglieder sind bis Ende Juni 2021 noch nicht erfolgt.

Gemäß § 9 RentÜG unterstützt und berät das Steuerungsgremium die ZfDR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Es befasst sich mit Beschlussvorschlägen, die die ZfDR auf Basis der Beratungen in den Fachbeiräten erstellt, über deren Arbeit in einem gesonderten Artikel (s.u.) berichtet wird.

Während die Beiräte rein beratende Funktion und keine erzwingbaren Mitspracherechte über die Ausgestaltung der an das Steuerungsgremium gerichteten Beschlussvorschläge haben, hat das Steuerungsgremium erweiterte Rechte. Grundlegende Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung, der Darstellung der Ergebnisse im Portal sowie die künftige Entwicklung müssen von der ZfDR „im Einvernehmen“ mit dem Steuerungsgremium entschieden werden. Entscheidungen über technische Fragen über die Ausgestaltung der Datensätze und der Schnittstellen trifft die ZfDR hingegen nur „im Benehmen“ mit dem Steuerungsgremium. Das bedeutet, dass dessen Voten lediglich zur Kenntnis genommen werden und eine Nichtberücksichtigung gegebenenfalls begründet werden sollte.

Mit ersten wirksamen Beschlüssen des Steuerungsgremiums ist aus heutiger Sicht Ende Juli zu rechnen. 

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