normal keine LG

EIOPA-Konsultationen zu Stellungnahmen Kostenberichtswesen und DC Risk Assessment

29.07.2021

EIOPA hatte am 22. April 2021 zwei Stellungnahmeentwürfe (auf Englisch: Draft Opinions) bis zum 22. Juli 2021 zur Konsultation gestellt:

  • Draft Opinion on the supervisory reporting of costs and charges of IORPs,
  • Draft Opinion on the supervision of risk assessment by IORPs providing DC schemes

Während die erste Stellungnahme zur Einführung eines detaillierten Kostenberichtswesens und vergleichenden Analysen der nationalen Aufsichtsbehörden führen soll, soll die zweite Stellungnahme zu neuen Anforderungen für Systeme mit Beitragszusagen führen. Dabei sieht der Entwurf zur Risikobeurteilung eine neue DC Definition vor. Dies könnte zur Folge haben, dass diese Opinion in Deutschland nicht nur für das Sozialpartnermodell zu zusätzlichen Anforderungen führt. Hinzu kommt, dass die Opinion offensichtlich individuelle DC-Systeme vor Augen hat und – außer Punkt 2.7 – der Vielfalt von DC-Systemen nicht Rechnung trägt.

Die aba hat bei beiden Konsultationen eigene Stellungnahmen (Kostenberichtswesen, DC Risikobeurteilung) abgegeben und bei der Positionierung von PensionsEurope (siehe ebenfalls aba-Website) mitgearbeitet. Die OPSG-Stellungnahme zu DC Risk Assessment liegt ebenfalls vor

In der Stellungnahme zum Kostenberichtswesen stimmt die aba zu, dass ein transparentes und umfassendes Kostenberichtssystem wie es aktuell für EbAV in Deutschland existiert wichtig ist. Sie fordert EIOPA auf, zunächst durch eine Bestandsaufnahme festzustellen, ob es ein EU-weites Problem in diesem Bereich gibt und inwiefern eine EIOPA-Stellungnahme hier helfen könnte. Darüber hinaus betont die aba, dass Unterschiede zwischen den verschiedenen Systemen anerkannt werden sollten, nicht zuletzt, damit ein mögliches Berichtswesen für die Begünstigten mit einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis einhergeht. Die aba lehnt es ab, dass Aufsichtsbehörden eine Art Ratingagentur für die betriebliche Altersversorgung werden.

Die aba spricht sich in der Stellungnahme zur DC Risikobeurteilung deutlich dafür aus, die aktuell gängige Definition von DC weiterhin zu nutzen. Es sollte vermieden werden, dass eine Änderung der Definition dazu führt, dass manche Systeme doppelt, das heißt sowohl als DB als auch als DC erfasst und reguliert werden. Mit Blick auf die Einbeziehung der Risikopräferenzen der Begünstigten sieht die aba Vorteile darin, dies in kollektiven Systemen über die Sozialpartner und/oder Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zu erreichen. Die aba appelliert an EIOPA, die Vielfalt der DC Systeme in der EU zu berücksichtigen und sich nicht nur auf individuelle Systeme zu beziehen.

Eine Veröffentlichung der EIOPA-Stellungnahmen, die sich dann an die nationalen Aufsichtsbehörden richten werden, wird im vierten Quartal 2021 erwartet.