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Geplante BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen

09.09.2021

Der im August 2021 zur öffentlichen Konsultation gestellte BaFin-Entwurf einer „BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen“ (siehe BaFin-Journal August 2021, S. 29 und Konsultation 13/2021) enthält „Vorgaben an die Ausgestaltung von Anlagebedingungen inländischer Publikumsinvestmentvermögen, die im Namen einen Nachhaltigkeitsbezug (z.B. „ESG“; „nachhaltig/sustainable“ oder „grün/green“) aufweisen oder als explizit nachhaltig vertrieben werden“. Das Ziel der BaFin ist es, Greenwashing zu vermeiden. Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf neue Publikumsfonds (Bestandschutz, nicht Spezial-AIF).

Die aba hat sich an dieser Konsultation, die bis zum 6. September 2021 lief, nicht beteiligen. Der BVI hat eine kritische Stellungnahme abgegeben.