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PensionsEurope nimmt Stellung zur EIOPA-Konsultation Pension Tracking

13.09.2021

Am 8. September 2021 hat PensionsEurope Stellung zur EIOPA Konsultation zum Pension Tracking genommen. Die Stellungnahme, an der auch die aba mitgearbeitet hat, spricht sich dafür aus, die Inhalte der digitalen Rentenübersicht möglichst eng an bereits vorhandene Informationspflichten wie die in der EbAV-II-RL geforderte Renteninformation (Art. 39ff. EbAV-II-RL ergänzen, auf Englisch Pension Benefit Statement) zu binden.

Pension Tracking wird als ein öffentliches Gut eingestuft, für das der Staat die Rahmenbedingungen setzen soll. Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Inhalte von Pension Tracking auf wenige grundlegende Informationen zu beschränken. Eine digitale Rentenübersicht sollte außerdem keine Beratungselemente enthalten.

Dies entspricht auch der Herangehensweise in Deutschland mit dem Gesetz „Digitale Rentenübersicht“, dessen Umsetzung gerade von der aba in den Gremien der ZfDR (Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht) aktiv unterstützt wird. Im Mittelpunkt steht das Kernziel des Gesetzes, nämlich eine Verbesserung des Kenntnisstandes der Begünstigten über ihre jeweilige Altersvorsorge. Zu den dafür bereit gestellten Informationen zählen in erster Linie verständliche, vollständige und möglichst vergleichbare wertmäßige Angaben zu den erreichten und erreichbaren Altersleistungen. Ebenfalls berücksichtigt werden Informationen über etwaige weitere Leistungen (Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung) und allgemeine Angaben zu den Vorsorgeeinrichtungen und Vorsorgeprodukten.

PensionsEurope unterstützt auch den Aufbau eines grenzüberschreitenden European Tracking Service, an den nationale Tracking Service angeschlossen werden sollen. Begünstigte mit Ansprüchen in mehreren Mitgliedsstaaten sollen so einen möglichst vollständigen Überblick über ihre Altersvorsorge bekommen.

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