normal keine LG

PensionsEuropes Feedback zum Richtlinienvorschlag Nachhaltigkeitsberichterstattung

01.10.2021

Die EU-Kommission hatte am 21. April 2021 den lang erwarteten RL-Vorschlag „Corporate Sustainability Reporting Directive“ vorgelegt (Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU). Der Vorschlag soll berücksichtigen, welche Informationen Investoren laut Offenlegungsverordnung benötigen, sowie die Grundlage für einen European Single Access Point (ESAP) schaffen. Ein Legislativvorschlag zur Einrichtung eines solchen einheitlichen europäischen Zugangspunkts, der den Zugang zu allen relevanten Unternehmensinformationen (einschließlich Finanz- und nachhaltigkeitsbezogener Informationen) ermöglichen soll, ist für das vierte Quartal 2021 angekündigt.

PensionsEurope hat im Juli 2021 der EU-Kommission ein Feedback zum Richtlinienvorschlag gegeben. Darin begrüßt PensionsEurope das Ziel, Konsistenz zwischen der Offenlegungsverordnung und der Taxonomieverordnung auf der einen und dem Richtlinienvorschlag Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der anderen Seite herzustellen.

Zum weiteren Prozess: Im EP wurden die Berichterstatter benannt. Der nächste Schritt ist jetzt die Positionierung des federführenden Ausschusses JURI, sechs weitere Ausschüsse können eine Stellungnahme abgeben (siehe European Legal Observatory). Wie im Vorschlag enthalten hat EFRAG bereits mit der Arbeit an den fachlichen Stellungnahmen begonnen.