normal keine LG

Legislativvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts

30.11.2021

Am 25. November 2021 hat die EU-Kommission im Rahmen eines Pakets zur Stärkung der Kapitalmarktunion einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, kurz: ESAP) vorgelegt (Pressemitteilung). Insgesamt enthält das Paket vier Legislativvorschläge (ESAP, ELFITs, AIFMD, MiFIR).

Zum ESAP wurden neben dem Legislativvorschlag zwei Vorschläge, um existierende Richtlinien und Verordnungen zu ändern, ein Impact Assessment mit Zusammenfassung sowie ein Factsheet veröffentlicht. Der ESAP war bereits im Maßnahmenpaket zur Stärkung der Kapitalmarktunion verankert (Aktionsplan vom September 2020), Anfang 2021 hatte die Kommission eine Konsultation zum ESAP durchgeführt. Da die Datenverfügbarkeit ein zentrales Problem für die Umsetzung bestehender Nachhaltigkeitsanforderungen ist, hat sich PensionsEurope in der Vergangenheit für die Einführung eines ESAP ausgesprochen. Im vorliegenden Vorschlag werden EbAV nicht nur als Nutzer der bereitgestellten Daten gesehen, sondern müssten auch selbst Informationen an den ESAP liefern. Dies beträfe, nach Änderungen der EbAV-II-RL, neben allgemeinen Angaben zur EbAV die veröffentlichte Vergütungspolitik der EbAV (Artikel 23 Abs. 2) sowie den Jahresabschluss und jährlichen Lagebericht (Artikel 29). Ferner geht es bei den EbAV um verschiedene Offenlegungsanforderungen der Offenlegungsverordnung und der Aktionärsrechts-Richtlinie.

Rückmeldungen an die EU-Kommission zu ihrem Vorschlag sind noch bis zum 15. Februar 2022 möglich. PensionsEurope wird sich voraussichtlich beteiligen.