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EU erklärt: „Call for Advice” und “Technical Advices”

10.12.2021

Die „Technical Advices“ von EIOPA und anderen europäischen Aufsichtsbehörden spielen bei der Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen durch die EU-Kommission eine wichtige Rolle.

Die spezifische Regelung zu „Technical Advice“ (deutsch übersetzt mit „Technische Beratung“) findet sich in Artikel 16a EIOPA-VO 1094/2010. Für die Technical Advices ist für ein Tätigwerden von EIOPA ebenfalls die Voraussetzung ein konkretes Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission. Und auch bei Technical Advices gehen ihrer Erstellung durch die Europäischen Aufsichtsbehörden oft Konsultationen voraus.

Dies war auch der Fall bei den am 1. Dezember 2021 veröffentlichten Technical Advices zu den Themen „Pension Dashboard“ und „Pension Tracking“ (siehe Artikel zu diesem Thema). Der Prozess von der ersten Ankündigung im Rahmen eines Aktionsplans der Kommission über das Beratungsersuchen und eine EIOPA-Konsultation bis zur Veröffentlichung der technischen Ratschläge wird darin beispielhaft dargestellt.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Kommission und EU-Aufsichtsbehörden ist auch an anderen Stellen fest etabliert. So sehen zum Beispiel zahlreiche europäische Rechtsakte Ermächtigungen für die Kommission vor, die Europäischen Aufsichtsbehörden mit der Erstellung von Entwürfen für technische Regulierungs- oder Durchführungsstandards zu beauftragen, deren späterer Erlass durch die Kommission erfolgt. Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards sind konkretisierende Rechtsakte und sind der sog. „Level-II-Regulierung“ zuzuordnen. Bedeutsame Beispiele aus dem Bereich Altersvorsorge waren zuletzt die Offenlegungs-VO (EU) 2019/2088, die PEPP-VO über ein Paneuropäisches Altersvorsorge-Produkt (EU) 2019/1238 oder der aktuell noch in Rat und Parlament diskutierte Vorschlag für die sog. DORA-VO über die digitale Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (COM(2020) 595/final).