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Digitale Rentenübersicht: Vorbereitungen für Anbindung der Versorgungseinrichtungen ab Juli 2022

22.12.2021

Die intensiven Vorbereitungen in den Gremien der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) für einen baldigen Start der Plattform dauern an.

Der im Dezember 2021 bestätigte Zeitplan sieht vor, dass ab Juli 2022 Versorgungseinrichtungen die Gelegenheit haben sollen, sich auf freiwilliger Grundlage an die ZfDR anzubinden. Im Zeitraum bis Ende 2022 sollen die Verfahren und Schnittstellen erprobt und optimiert werden. Dann soll, unter grundsätzlich stabilen technischen Rahmenbedingungen, die „erste Betriebsphase“ starten. Diese wird unter Beteiligung des noch zu konstituierenden Fachbeirats 3 fortlaufend evaluiert, d.h. Anpassungen in dieser Phase sind grundsätzlich noch möglich. Der sog. „Regelbetrieb“ wird mit dem Zeitpunkt beginnen, bis zu dem alle laut Gesetz grundsätzlich teilnahmepflichtigen Versorgungsträger angebunden sein müssen (im Bereich der bAV sind dies Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds). Dieses Datum soll laut dem Gesetz Digitale Rentenübersicht durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Konkrete Vorbereitungen hierfür wurden noch nicht getroffen. Angestrebt wird aber ein Regelbetrieb ab Dezember 2023.

In Fachbeirat 1 werden derzeit letzte fachliche Detailfragen zum Datensatz erörtert. Der Fachbeirat 2 erörtert Detailfragen zur Schnittstelle und zu weiteren Aspekten wie etwa Testverfahren oder die Anforderungen an von den Einrichtungen zu übermittelnde PDF-Dateien.

Die ZfDR strebt an, dass ab Februar die an einer baldigen Anbindung interessierten Versorgungseinrichtungen belastbare Antworten auf fachliche Fragen zum Datensatz oder technische Fragen zum Anbindungsprozess erhalten können.

Auch der für Kommunikation zuständige „Fachbeirat 4“ der ZfDR hat im Dezember 2021 seine Arbeit aufgenommen. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht insbesondere das „Management der Erwartungen“ und die Sensibilisierung künftiger Nutzer für den schrittweise erfolgenden Einführungsprozess. Insbesondere in der Zeit zwischen erster Betriebsphase und Regelbetrieb werden nur Versorgungsberechtigte, deren Einrichtung bereits angebunden sind, Informationen über ihre Altersvorsorgeansprüche auf der Plattform finden. Eine genau adressierte Ansprache der Nutzer ist daher gerade in dieser Phase besonders bedeutsam.

Im Laufe des Jahres 2022 werden sich außerdem das Steuerungsgremium sowie der für die Frontendgestaltung zuständige Fachbeirat 5 mit der Frage befassen, wie die Gesamtübersicht über die Altersvorsorgeansprüche präsentiert und wie die Detailinformationen mit größtmöglichem Nutzen präsentiert und abschichtet werden können.

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