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EIOPA-Stellungnahmen zu Kostenberichtswesen und DC Risk Assessment – Veröffentlichung und zu erwartende Umsetzungen

22.12.2021

EIOPA hat am 7. Oktober 2021 zwei Stellungnahmen veröffentlicht: ­“Opinion on the supervisory reporting of costs and charges of IORPs” und “Opinion on the supervision of long-term risk assessment by IORPs providing defined contribution schemes”. Bestandteil beider Veröffentlichung sind Auswirkungsuntersuchungen (Cost impact assessment; DC impact assessment) und Feedback-Erklärungen zu den Konsultationsantworten (Cost-Feedback Statement; DC-Feedback Statement). Die Stellungnahmen richten sich – im Gegensatz zu den bei Versicherungsunternehmen üblichen Leitlinien – ausschließlich an die nationalen Aufsichtsbehörden. Was konkret dadurch auf die deutschen EbAV zukommen wird, ist daher noch offen.

Kostenberichtswesen: Die BaFin wird die EIOPA-Stellungnahme umsetzen, für den Umfang des künftigen Kostenberichtswesen für EbAV aber erst eine „one-off fact-finding exercise“ machen (Rede von Dr. Frank Grund). Die EIOPA-Stellungnahme enthält auch Aussagen, wie die Kostendaten zu verwenden sind. So erwartet EIOPA von den nationalen Aufsichtsbehörden, dass sie künftig die Kosteneffizienz der EbAV, die Bezahlbarkeit für die Trägerunternehmen und das Preis-Leistungs-Verhältnis für die Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger bewerten. Die Ergebnisse der vergleichenden Analyse sollten auch Teil der Gespräche mit den Vorständen der EbAV werden.

DC Risk Assessment: Hier bezieht sich der Umsetzungsspielraum der nationalen Aufsichtsbehörden insbesondere auf die Anwendung auf Systeme, die nicht im engeren Sinn „reine Beitragszusagen“ sind, bei denen jedoch die Begünstigten materielle Risiken tragen. Darüber hinaus sollen nationale Besonderheiten berücksichtigt werden, es gibt ebenfalls Spielraum bei der Umsetzung für kollektive Systeme und im Bereich der deterministischen Ansätze bei den Rentenprojektionen.

Aufgrund der Aussagen von Dr. Frank Grund auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung der aba am 5. Oktober 2021 (siehe Veranstaltungsbericht) ist in Deutschland eine Umsetzung der Stellungnahme allein für die reine Beitragszusage/Sozialpartnermodell zu erwarten. Für die reine Beitragszusage bzw. das Sozialpartnermodell bestehen allerdings auf nationaler Ebene bereits relevante inhaltliche Regelungen (über die PFAV und in den BaFin-Rundschreiben MaGo für EbAV und ERB), die wesentliche Anforderungen der EIOPA-Stellungnahme umfassen (Projektionen; Bewertung der Risiken aus Sicht der Begünstigten; Berücksichtigung von Risikotoleranz über Sozialpartnereinbindung, etc.).