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VAG-Anzeigenverordnung zu Ausgliederungen

23.06.2022

Die Anzeigenverordnungen, inkl. der für uns einschlägigen VAG-Anzeigeverordnung, müssen nach Abstimmung mit Ministerien und Bundesbank noch an den Normenkontrollrat gehen. Ein In-Kraft-Treten aller Verordnungen ist – so Frau Dr. Kocatepe im Vortrag „Neue Anzeigepflicht für Auslagerungen“ auf der BaFin-Konferenz „IT-Aufsicht für Versicherungen und Pensionsfonds“ am 21. Juni 2022 - im dritten Quartal 2022 zu erwarten. Die BaFin plant für das dritte Quartal auch die Veröffentlichung der Ausfüllhilfe zum MVP-Formular.

Unter dem nachfolgenden Link sind unter der Rubrik „Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ beantragen“ Informationen zur Freischaltung über das MVP-Portal zu finden: https://www.bafin.de/dok/7851448

Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktstabilität (FISG) hatte die BaFin am 3. Dezember 2021 die Entwürfe mehrerer Verordnungen zur Anzeige von Auslagerungen zur Konsultation gestellt, darunter auch zur Anzeigepflicht nach dem VAG (BaFin-Referentenentwurf für eine „Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten“). Die hierzu eingegangenen, allesamt kritischen Stellungnahmen wurden auf der BaFin-Konsultationsseite veröffentlicht. Wesentliche inhaltliche Änderungen gegenüber dem im Dezember 2021 zur Konsultation gestellten Entwurf wurden wohl nicht vorgenommen, die im Entwurf geforderte rückwirkende Anzeige von bereits zuvor per Anschreiben angezeigten Ausgliederungen über das MVP-Portal der BaFin (Melde- und Veröffentlichungsplattform) wurde zumindest in eine Soll-Vorschrift umgewandelt.