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73. Deutscher Juristentag

29.09.2022

Unter Berücksichtigung der demografischen und ökonomischen Rahmendaten geht die arbeits­ und sozialrechtliche Abteilung des 73. Deutschen Juristentages der Frage nach, welche gesetzlichen Maßnahmen in den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge unter den Rahmenbedingungen des Grundgesetzes erforderlich und möglich sind, um einerseits einen angemessenen Lebensunterhalt im Alter zu erhalten und andererseits eine nachhaltige, ausgewogene Lastenverteilung zwischen denjenigen zu erreichen, die mit ihren Beiträgen und Steuern für die Leistungen der Rentner und Pensionäre aufkommen müssen und jenen, die Leistungen der Altersvorsorge beziehen. Diskutiert werden u.a.: Erhöhung des Renteneintrittsalters, Absenkung des Leistungsniveaus, Erhöhung der Beiträge, Ausweitung der Bemessungsgrundlagen, Einbeziehung weiterer Personenkreise in die Rentenversicherung, das Verhältnis der gesetzlichen Rentenversicherung zu konkurrierenden Sicherungssystemen wie der Beamtenversorgung und berufsständischen Versorgungswerken, Versicherungsfreiheit, Sozialpartnermodell bei betrieblicher Altersvorsorge und „Opting­out“ sowie verpflichtende private Altersvorsorge.

Wie beim DJT üblich, wurden von den Teilnehmern auch Beschlüsse gefasst. So sprachen sich die Juristen knapp gegen ein „Opt-Out“-System aus, plädierten deutlich für eine Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells und eine Begrenzung von Haftungsrisiken des Arbeitgebers in der bAV. Zur Vorbereitung der Diskussion und Beschlussfassung wurden auch für diesen Juristentag wieder Gutachten nebst Ergänzungsband vorgelegt. Verfasser des Gutachtens zu den Herausforderungen und Regelungsbedarfen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge ist Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer.

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