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Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung

30.11.2022

Die Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten (Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung – VersAusgl-AnzV) ist am 28.11.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden. Die Verordnung beinhaltet insbesondere die Detaillierung der Anzeigepflichten nach § 47 Nr. 8 VAG („Absicht, wichtige Funktionen oder Versicherungstätigkeiten auszugliedern, unter Vorlage des Vertragsentwurfs“) sowie nach § 47 Nr. 9 VAG („nach Vertragsschluss eingetretene wesentliche Umstände in Bezug auf wichtige ausgegliederte Funktionen und Versicherungstätigkeiten“). Umsetzungsinformation der BaFin sind auf der BaFin-Website zu finden.