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BaFin-Vorabuntersuchung EbAV-Kostenberichtswesen

15.12.2022

Die BaFin hat am 14. Dezember 2022 einen Erhebungsbogen mit Erläuterungen zur Kosten-Bestandsaufnahme mit Frist „31. Mai 2023“ an die unter BaFin-Aufsicht stehenden EbAV (Pensionskassen und Pensionsfonds) mit einer Bilanzsumme von mindestens 750 Mio. EUR geschickt. Auszuweisen sind sämtliche im Geschäftsjahr 2021 in der EbAV angefallenen expliziten und impliziten Kosten, und zwar in den von EIOPA vorgesehenen Kategorien und Mindest-Granularität.

Hintergrund ist die am 7. Oktober 2021 von EIOPA veröffentlichte Stellungnahme (Opinion) über die aufsichtliche Berichterstattung von Kosten und Gebühren von EbAV. Die EIOPA-Stellungnahme sieht ein regelmäßiges, mindestens jährliches Kosten-Berichtswesen von den EbAV an die nationalen Aufsichtsbehörden vor. Dieses Berichtswesen soll alle expliziten und impliziten Kosten umfassen, die bei einer EbAV anfallen. Hierzu gehören insbesondere auch die in – von den EbAV als Kapitalanlage gehaltenen – Investmentfonds anfallenden und die von Trägerunternehmen getragenen Kosten.