normal keine LG

Digitale Rentenübersicht: Vorbereitungen für Public Launch laufen

22.02.2023

Nach einem termingerechten Start in die erste Betriebsphase bzw. die Evaluationsphase (gesetzlich jeweils auf 12 Monate begrenzt) am 16. Dezember 2022 sind die Vorbereitungen im ersten Quartal 2023 weiter fortgeschritten. Die fachlichen Informationen für Vorsorgeeinrichtungen zum Anbindungsprozess (Kommunikationshandbuch, Datensatzbeschreibung etc.) wurden in Q1 2023 in Detailfragen überarbeitet und stehen auf der für sie eingerichteten Internetseite in aktuellster Fassung zum Abruf.

Für künftige Nutzer der Plattform gibt es aktuell nur wenig greifbare Ergebnisse. Einen ersten „Vorgeschmack“ liefert seit Anfang März 2023 ein erstes Informationsangebot mit grundlegenden Fragen und Antworten zur Digitalen Rentenübersicht. ​​​​​​Über diese Seite können sich Vorsorgeberechtigte voraussichtlich ab dem Sommer 2023, nach dem sog. „Public Launch“, erstmals einloggen und erste Wertangaben zu Vorsorgeansprüchen der bis dahin angebundenen Vorsorgeeinrichtungen sehenDie Zahl der angebundenen Einrichtungen bewegte sich Ende des ersten Quartals 2023 noch im mittleren zweistelligen Bereich. Allerdings laufen nach Kenntnis der aba bei vielen Einrichtungen aller drei Säulen die technischen Vorbereitungen für einen Vollzug der Anbindung noch bis zum Ende der ersten Betriebsphase im Dezember 2023.

Weiterhin offen ist eine wichtige Frage für Vorsorgeeinrichtungen, die einer Verpflichtung nach nationalem und europäischen Recht unterliegen, mindestens jährlich Standmitteilungen abzugeben. Wird die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über eine obligatorische Anbindung erlassen? Und wenn ja, mit welchem Stichtag? Hierzu ist weiterhin keine Prognose möglich. Es bleibt also bis auf Weiteres beim Grundsatz der freiwilligen Beteiligung.

Der praktische Nutzen der Digitalen Rentenübersicht wird sich in den nächsten Monaten mit einer steigenden Zahl angebundener Einrichtungen erhöhen. Diese Einrichtungen werden auch Einfluss auf die tatsächliche Nutzungsfrequenz haben, etwa indem sie nach vollzogener Anbindung ihren Versorgungsberechtigten empfehlen, ihre Ansprüche im Kontext von Werten anderer, ebenfalls bereits angebundener Einrichtungen zu begutachten.

Mehr zum Thema: PolitikArbeitsrechtWeitere ThemenDigitale Rentenübersicht, TrackingInformationspflichtenDigitalisierung