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EIOPA veröffentlicht Konsultationspapier zur Überprüfung der EbAV-II-Richtlinie

08.03.2023

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat am 03. März 2023 ihr Konsultationspapier zur Überprüfung der EbAV-II-Richtlinie veröffentlicht. Stakeholder haben bis zum 25. Mai 2023 Zeit, sich in den offenen Konsultationsprozess einzubringen. Das Konsultationspapier folgt einem Beratungsersuchen („Call for technical Advice“), mit dem die Europäischen Kommission sich im Juni des vergangenen Jahres an die Aufsichtsbehörde gewendet hat. Im Vorfeld der Veröffentlichung des Konsultationspapiers hatte EIOPA eine Befragung der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten durchgeführt, deren Ergebnisse in die Empfehlungen des Papiers eingeflossen sind.

Die Struktur des Konsultationspapiers folgt der des Beratungsersuchens der Kommission. Entsprechend gliedern sich die Erläuterungen und konkreten Vorschläge von EIOPA in folgende Kapitel:

  • Governance und aufsichtsrechtliche Standards
  • Grenzüberschreitende Tätigkeiten und Übertragungen
  • Informationspflichten an Versorgungsanwärter und -empfänger und weitere Wohlverhaltensregeln
  • Wechsel von Defined Benefit zu Defined Contribution
  • Nachhaltigkeit
  • Diversität und Inklusion

Die aba wird den Konsultationsprozess in ihren Gremien intensiv begleiten und eine Stellungnahme erarbeiten. Ebenso werden wir unsere Expertise in die Stellungnahme unseres europäischen Dachverbandes PensionsEurope einbringen.

Die Occupational Pensions Stakeholder Group (OPSG), die bei EIOPA eingerichtete Interessengruppe betriebliche Altersversorgung, hatte am 26. Januar 2023 einen „Advice on EIOPA´s technical advice on the evaluation and review of the IORP II Directive veröffentlicht.