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Fachdialog zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – Finanzaufsichts- und Steuerrecht

28.03.2023

Im November 2022 hatte sich die aba mit einem umfangreichen Beitrag am Fachdialog zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beteiligt, u.a. auch zum Finanzaufsichts- und Steuerrecht. Inzwischen wurden verschiedene Themen in einer Reihe von Gesprächen mit Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern vertieft, bei denen auch die aba einbezogen wurde.

Angesichts der Sorge, dass die für die betriebliche Altersversorgung wichtigen Anliegen im Aufsichts- und Steuerrecht nicht aufgegriffen werden – und dies trotz positiver Aussagen im Koalitionsvertrag 2021-2025 und bestehendem Handlungsbedarf – sind wir nochmals auf das BMF zugegangen und haben u.a. Überlegungen zur Fortentwicklung der Anlageverordnung für Pensionskassen, die letztmals im April 2016 angepasst wurde, vorgebracht.

Im aba-Beitrag zum Fachdialog hatten wir bereits auf die Interdependenzen des Aufsichtsrechts zwischen Anlagemöglichkeiten und Risikotragfähigkeit hingewiesen und Vorschläge für mehr Flexibilität bei den Bedeckungsvorschriften gemacht. Um mehr Flexibilität für Pensionskassen zu schaffen, könnte man für diese Altersversorgungseinrichtungen im Hinblick auf Bedeckung und Kapitalanlage alternativ auch prüfen, materielle Regelungen für versicherungsförmige Pensionsfonds zu übernehmen.

Im Rahmen des Fachdialogs haben wir auch im Bereich des Steuerrechts eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht, wie Hindernisse für den Ausbau der betrieblichen Altersversorgung beseitigt werden können. Diese reichen von einer Ausweitung der Geringverdienerförderung über eine Anhebung der Dotierungshöchstgrenzen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bis hin zur möglichst weitgehenden Vereinheitlichung von ertragssteuerlicher und handelsrechtlicher Bewertung von Direktzusagen.