normal keine LG

Photovoltaik-Strategie des BMWK: steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen berücksichtigen

29.03.2023
© Fit_Zstudio, shutterstock.com, #913036797
© Fit_Zstudio, shutterstock.com, #913036797

aba und AKA setzen sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dafür ein, den Entwurf der Photovoltaik-Strategie um steuerbefreite Pensionskassen und Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen zu ergänzen. Für diese Altersversorgungseinrichtungen ist nämlich der Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen auf bzw. in direkt gehaltenen Immobilien von großer rechtlicher Unsicherheit geprägt, wodurch der Ausbau fast immer unterlassen wird.

Für gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 9 KStG steuerbefreite Anleger sollte klargestellt werden, dass der Betrieb und die Einnahmen aus PV-Anlagen und E-Ladesäulen im Rahmen von Immobilien-Investitionen ihre Steuerbefreiung nicht gefährden. Zudem sollten sich die Vereinfachungen und steuerlichen Entlastungen des JStG 2022 für den Privatbereich bzw. von vermögensverwaltenden Personengesellschaften auch auf steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen erstrecken.

Zum Hintergrund: Das BMWK hatte bis zum 24. März 2023 den Entwurf der Photovoltaik-Strategie zur Konsultation gestellt. Der Entwurf enthält u.a. das Kapitel „3.7 Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen“, in dem u.a. bei den nächsten Schritten/Maßnahmen „Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften bei Stromerzeugung aus PV ausschließen“ und „Gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferung von Strom verhindern“ vorgesehen sind.

Auf Grundlage der Rückmeldungen zum Entwurf will das BMWK die PV-Strategie jetzt überarbeiten und finalisieren. Auf einem zweiten PV-Gipfel im Mai 2023 soll die finalisierte PV-Strategie vorgestellt werden. Die in der PV-Strategie enthaltenen Maßnahmen sollen danach in zwei Gesetzespaketen nacheinander umgesetzt werden (Solarpaket I und II).