Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD-Umsetzung und EbAV
22.05.2024
Die aba hat am 19. April 2024 eine Stellungnahme zum BMJ-Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD-Richtlinie eingereicht. Die aba-Stellungnahme ist, gemeinsam mit von anderen Verbänden eingereichten Stellungnahmen, auf der Website des BMJ abrufbar.
Zu Pensionskassen war im BMJ-Referentenentwurf u.a. vorgesehen:
„Ist das Versicherungsunternehmen eine Pensionskasse gemäß § 232 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die nicht in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder Europäischen Gesellschaft betrieben wird, sind § 289 Absatz 3a, die §§ 289b bis 289e und 289g nur anzuwenden, wenn die Pensionskasse groß im Sinne des § 267 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 5 ist und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. …..“ (S. 45).
Wir unterstützen sehr, dass für Pensionskassen VVaG und Pensionsfonds PFVaG im RefE keine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ist, sofern diese nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben. Im Hinblick auf Pensionskassen AG und Pensionsfonds AG halten wir gebuchte Bruttobeiträge zur Bestimmung der Größe weder für sinnvoll noch für zwingend. Am zweiten Tag der aba-Jahrestagung 2024 hat Herr Hendrik Sponagel (WTW) zum Thema „CSRD-Umsetzung für EbAV – Aufatmen oder Panik?“ gesprochen. Ferner hat die aba im Anschluss an die Jahrestagung eine Presseinformation zur nationalen Umsetzung der CSRD veröffentlicht.