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Finanzmarktdigitalisierungsgesetz: DORA-Compliance als Teil der Abschlussprüfung zu erwarten

21.06.2024

Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), in dem das VAG im Hinblick auf die DORA-VO geändert werden soll, steht noch aus. Zu diesem liegt bereits seit 24. April 2024 die Beschlussempfehlung des Finanzausschuss des Deutschen Bundestags vom 24. April 2024 vor (BT-Drs. 20/11178). Da ein anderslautender Initiativantrag der CDU/CSU-Fraktion (vgl. Seite 218) keine Mehrheit gefunden hat, ist es bei der bereits im Regierungsentwurf (BT-Drs. 20/10280) vorgesehenen Erweiterung der Pflichten des Abschlussprüfers in §. 35 Abs. 1 VAG geblieben.

Die neu eingefügte Nr. 10 sieht künftig die Prüfung der Einhaltung nahezu aller materieller Vorgaben der DORA-Verordnung zum Gegenstand der Abschlussprüfung vor. Damit ist zu erwarten, dass den Wirtschaftsprüfern künftig auch im Hinblick auf DORA eine wichtige Rolle zukommen wird. Eine Konkretisierung der Prüfpflichten, etwa in Form eines Prüfungshinweises des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), ist zu erwarten.