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Überarbeitung der Offenlegungsverordnung – Arbeit an einer PensionsEurope Stellungnahme

15.08.2024

Die EU-Kommission wird voraussichtlich im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Offenlegungsverordnung (SFDR-II) vorlegen. Spätestens seit den Konsultationen der EU-Kommission im Herbst 2023 (siehe dazu SFDR-Website der EU-Kommission) laufen dafür die Diskussionen und Vorbereitungen. Die aba hatte sich im vierten Quartal 2023 über PensionsEurope an der gezielten Konsultation beteiligt und Vorschläge im Hinblick auf EbAV erarbeitet.

Die EU-Kommission hatte im Mai 2024 eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen zu ihren Konsultationen veröffentlicht (Bericht) und die EU-Aufsichtsbehörden haben im Juni 2024 eine gemeinsame Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen zur Überarbeitung der Offenlegungverordnung vorgelegt. Im Juli 2024 hat ESMA noch eine eigene Opinion „on the sustainable finance regulatory framework“ veröffentlicht.

Bei den Altersversorgungseinrichtungen führte die Offenlegungsverordnung bisher zum Gegenteil des politischen Ziels „mehr Transparenz“ und die Veröffentlichungen der EU-Kommission und der EU-Aufsichtsbehörden lassen keine Hoffnung aufkommen, dass es besser wird. Zusammen mit anderen nationalen Verbänden beteiligt sich die aba aktuell an einer PensionsEurope-Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Aufsichtsbehörden (siehe bAV-Update 2/2024).