Änderungen von Verordnungen nach VAG – BaFin-Konsultation zu BaFin-Referentenentwurf und eingereichte Stellungnahmen
30.08.2024
Die BaFin stellte im Sommer (24. Juli bis 21. August 2024) ihren Entwurf für die „Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ zur öffentlichen Konsultation. Auf der BaFin-Website wurde der Entwurf mit allen Anlagen sowie hilfreichen Vergleichsversionen zur Verfügung gestellt. Inzwischen sind dort auch die eingereichten Stellungnahmen zu finden.
Die vorgesehenen Änderungen zielen v.a. darauf ab, das nationale Berichtswesen – wie auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung im Herbst 2023 dargestellt, s. BaFin-Website zur Umstellung – auf das Meldeformat XBRL umzustellen. Hierzu sollen insbesondere die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung, Kapitalausstattungs-Verordnung und Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung geändert werden. Zudem sollen inhaltliche Anpassungen erfolgen, insbesondere:
- Die Einführung einer Berichtspflicht zu Cyberversicherungen.
- Wiedereinführung der ehemaligen Nachweisung 271 (Gewinnzerlegung bei Pensionskassen) in reduzierter Form.
- Teilweise Vereinheitlichung bzw. Verkürzung von Einreichungsfristen.
Das neue Meldeformat soll erstmalig Anwendung finden auf Einreichungen für Geschäftsjahre bzw. Quartale, die nach dem 31. Dezember 2024 enden.
Auf der BaFin-Website ist ein Arbeitsentwurf für die Taxonomie einschließlich Dokumentation zum überarbeiteten nationalen Berichtswesen veröffentlicht. Erste Tests mit EbAV, die sich dafür gemeldet hatten, wurden bereits durchgeführt. Doch alle EbAV sollen die Möglichkeit bekommen, Tests mit dem neuen Meldeformat durchzuführen und sich auf den Übergang vorzubereiten. Für EbAV, die bisher die Meldeinhalte der Formulare (Formblätter/Nachweisungen) manuell an der MVP befüllt haben, wird die BaFin eine Nachfolgelösung zur Formularbefüllung vorstellen und direkt auf die betroffenen Einrichtungen zugehen.