EIOPA-Meldewesen für EbAV – neue Taxonomie umzusetzen
19.09.2024
Die Taxonomie 2.9.0 des IORP Reporting von EIOPA ist für die meldepflichtigen EbAV ab Q1/2025 anzuwenden (Meldetermin 19.5.2025). Die neue Taxonomie beinhaltet Änderungen, die auf der aktualisierten Decision BoS-23-030 des Rates der Aufseher von EIOPA basieren.
Die BaFin wird die BoS-Decision BoS-23-030 wieder in eine Allgemeinverfügung (aktuelle Allgemeinverfügung zu Anforderungen von Pensionsdaten) umsetzen und diese konsultieren. Da die Implementierung einer neuen Taxonomie einigen Vorlauf erfordert, hat die BaFin die berichtspflichtigen EbAV auf die geplanten Änderungen bereits hingewiesen.