Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet
27.09.2024
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat am Donnerstag, den 26. September 2024 den Bundestag in 2./3. Lesung passiert. Die Niederschrift gemäß dem Nachweisgesetz kann demnach in einer erweiterten Textform auf der Grundlage des § 126b BGB erfolgen.