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Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet

27.09.2024

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat am Donnerstag, den 26. September 2024 den Bundestag in 2./3. Lesung passiert. Die Niederschrift gemäß dem Nachweisgesetz kann demnach in einer erweiterten Textform auf der Grundlage des § 126b BGB erfolgen.