EIOPA-Konsultation zu Stellungnahmeentwurf zu EbAV-Liquiditätsrisikomanagement
27.09.2024
Die EU-Aufsichtsbehörde EIOPA hat am 26. September 2024 das 51-seitige Konsultationspapier „on the draft Opinion on the supervision of liquidity risk management of IORPs“ mit 16 Fragen veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation läuft bis 20. Dezember 2024. Es ist davon auszugehen, dass EIOPA die finale Stellungnahme im Laufe des Jahres 2025 – zusammen mit einem Feedback-Statement zu den eingereichten Antworten – veröffentlicht.
Das Ziel der geplanten EIOPA-Stellungnahme zur Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikomanagements ist es, die Konvergenz der Aufsicht zu verbessern, um die Versorgungsberechtigten der EbAV zu schützen und die Stabilität der Einrichtungen und des Finanzsystems insgesamt zu stärken. Neben Definitionen enthält der Stellungnahmeentwurf Ausführungen zu einer vorausschauenden und risikobasierten Aufsicht des Managements von Liquiditätsrisken bei EbAV sowie zu EbAV Liquiditätsrisikomanagement und Governance.
In Ziff. 2.11 schreibt EIOPA, dass es eine beträchtliche Heterogenität bei den EbAV gibt, auch im Hinblick auf Liquiditätsrisiken. Sie erwartet daher, dass die in dieser Stellungnahme enthaltenen Erwartungen nur auf EbAV mit erheblichen Liquiditätsrisiken und in einer Weise Anwendung finden, die dem Risikoprofil und der Größe der EbAV angemessen ist.
Die aba wird sich in den kommenden Wochen mit den EIOPA-Stellungnahmeentwurf befassen und sich bei der Erstellung der PensionsEurope-Stellungnahme einbringen.
Auf der EbAV-Aufsichtsrechttagung am 25. September 2024 hat Dr. Stefan Nellshen zum Thema „Liquiditätsrisikomanagement bei EbAV – deutsche Perspektive zu einer europäischen Diskussion“ gesprochen. Ein Artikel dazu wird in der nächsten Ausgabe der aba-Zeitschrift Ende Oktober 2024 (BetrAV 7/2024) erscheinen.