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Rentner von Steuererklärungspflichten entlasten

19.12.2024

Das Bundesfinanzministerium hat eine Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ eingesetzt, um u. a. auch Vorschläge zum Abbau von Steuererklärungsbürokratie zu erarbeiten. Dabei wird auch erörtert, wie man Rentner von Einkommensteuererklärungspflichten entlasten könnte.

Im verabschiedeten Wahlprogramm der CDU/CSU heißt es auf Seite 16 (Seite 18 der PDF): „Steuererklärungspflichten für Rentner und Pensionäre vereinfachen. Wir führen einen Quellenabzug ein, damit im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss. Doppelbesteuerung von Renten vermeiden wir.“

Im verabschiedeten Wahlprogramm der FDP heißt es auf Seite 14 (Seite 15 der PDF oder auf der Homepage): “Die Finanzverwaltung muss digitaler und effizienter werden. Wir wollen unser Konzept einer „Easy Tax“, eine vorausgefüllte Steuererklärung für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weiterverfolgen hin zu einer vollautomatisierten Einkommensteuerveranlagung. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Das gelingt unter anderem durch eine Rentenabzugsteuer.”

Bei diesen Überlegungen halten wir es für wichtig, die Besteuerung von Renten möglichst einfach und unbürokratisch auszugestalten. Dabei sollten allerdings die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden. Beteiligte sind neben den Rentnern und dem Fiskus insbesondere auch die Versorgungsträger als auszahlende Stellen. Verfehlt wäre es u. E., wenn es künftig durch eine vordergründige Entlastung der Rentner zu einer zusätzlichen Belastung der Versorgungsträger, beispielsweise durch die Einführung eines Quellensteuerverfahrens, kommen würde. Eine Vereinfachung für Rentner würde hier ohnehin nur dann erreicht, wenn die Quellensteuer – wie bei der Kapitalertragsteuer – abgeltend wäre. Davon würden dann aber insbesondere Rentner mit hohen Renten und Einkommen profitieren, wohingegen einkommensschwächere Rentner weiterhin zur Veranlagung gezwungen wären, um ihren individuellen niedrigeren Steuersatz geltend zu machen.

Auch eine Quellenbesteuerung in Anlehnung an das Lohnsteuerverfahren wäre u. E. nicht praktikabel. Eine Ermittlung des individuellen Steuersatzes durch die Versorgungsträger selbst scheitert schon daran, dass diese keine Kenntnis über sämtliche Einkünfte sowie den Familienstand der Rentenempfänger haben. Wenig sinnvoll wäre es, wenn zur Lösung dieses Problems die Finanzämter die Berechnung des Quellensteuersatzes vornehmen und dann den Versorgungsträgern einen quotalen Steuersatz für einen Quellensteuereinbehalt mitteilen. Durch eine Verlagerung der Steuererhebung auf die Versorgungsträger würde diesen als abführenden Stellen nicht nur erhebliche Befolgungskosten, sondern zudem auch erhebliche Haftungsrisiken auferlegt. Bei einer Kosten-Nutzen-Analyse ist auch zu berücksichtigen, dass die Gruppe derjenigen Rentner, die tatsächlich von den Maßnahmen profitieren würde, relativ gering ist.

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