EIOPA-Konsultation zum Stellungnahmeentwurf zu EbAV-Liquiditätsrisikomanagement: PE-Stellungnahme
20.12.2024
PensionsEurope hat ihre Stellungnahme (demnächst auf der PE-Website), bei deren Erstellung sich die aba in den vergangenen Wochen intensiv eingebracht hat, zur EIOPA-Konsultation (siehe bAV-Update 3/2024) am 20. Dezember 2024 abgegeben. Dabei hat sie die 16 Fragen im 51-seitigen EIOPA- Konsultationspapier „on the draft Opinion on the supervision of liquidity risk management of IORPs“ beantwortet. Es ist zu erwarten, dass EIOPA die finale Stellungnahme im Laufe des Jahres 2025 – zusammen mit einem Feedback-Statement zu den eingereichten Antworten – veröffentlicht.
Mit der EbAV-II-Richtlinie wurden u.a. die Eigene Risikobeurteilung (ergänzt in Deutschland durch das ERB-Rundschreiben) und Anforderungen an das Risikomanagement inkl. Schlüsselfunktion eingeführt, wodurch sich alle EbAV mit Liquiditätsrisiken befassen müssen. Ein Bedarf an weiteren regulatorischen Maßnahmen – auch nicht durch eine EIOPA-Stellungnahme – sehen wir nicht. Von zentraler Bedeutung ist die Definition der Begriffe „liquidity risk“ und „material liquidity risks“ in den Ziff. 3.1 und 3.2.